Senkung der Umsatzsteuer
Wir geben die Senkung an Sie weiter!
Wir geben die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer direkt an unsere Kunden weiter. Somit profitieren alle unsere Kunden und sparen bares Geld!
Zum Stichtag 31.12.2020 abgerechnete Strom- und Gaskunden können sich sogar doppelt freuen: Für sie gilt in der Jahresverbrauchsabrechnung ganzjährig der angepasste Umsatzsteuersatz! So werden für das komplette Jahr 2020 nur 16 % Umsatzsteuer in den Strom- und Gastarifen berechnet. Für die Wasserlieferung gilt der verminderte Steuersatz von 5 %.
In Zahlen bedeutet dies für einen durchschnittlichen Haushaltskunden eine Ersparnis von rund 70,00 Euro im Jahr.
Für Kunden, die monatlich abgerechnet werden, erfolgt die Abgrenzung zum 30.06.2020. Hierbei handelt es sich in der Regel um Industriekunden.
Abschlagsänderungen & Zählerstand
Die monatlichen Abschlagszahlungen werden nicht angepasst. Im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung werden diese steuerlich korrekt ausgewiesen und verrechnet. Bei einem vorhandenen Überschuss auf der Jahresabrechnung würde die Differenz ausbezahlt werden, versichern die Stadtwerke. Auch die Mitteilung der Zählerstände zum 30.06.2020 sei aufgrund der ganzjährigen Anpassung nicht nötig.
Parkgebühren sinken
Im Parkhaus an der Wilhelmstraße macht sich der gesenkte Umsatzsteuersatz ebenfalls für alle Mieter von Dauerparkplätzen bemerkbar. Hier gilt für ein halbes Jahr der niedrigere Satz.
Eintritt im Hallenbad weiterhin frei
Bezüglich der Eintrittspreise im Hallenbad ergibt sich zunächst kein Handlungsbedarf, da wie bereits bekannt, der Eintritt in den Sommermonaten frei ist.