Energieausweis

Neben Neubauten schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 einen Energieausweis auch für Altbauten vor.

Der Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn Haus oder Wohnung neu vermietet oder veräußert werden. Miet- und Kaufinteressenten können verlangen, ihn einzusehen, um sich über den Energiebedarf der Immobilie zu informieren.

Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst nutzen, sind nicht verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Doch auch sie benötigen ihn, wenn sie für eine energetische Sanierung des Gebäudes staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.

Ein Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt – also nicht für jede einzelne Wohnung. Der Energiebedarf kann durch zwei Verfahren ermittelt werden:

Der verbrauchsabhängige Ausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre ausgestellt. Diesen können Sie für Wohngebäude bei den Stadtwerken erhalten.

Der bedarfsorientierte Ausweis bewertet die Gebäudedichtheit und Anlagentechnik unter energetischen Gesichtspunkten. Dazu werden alle Bauteile und Flächen des Gebäudes aufgenommen und berechnet.

Philipp Wiggers
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